13.03.2025 19:54 Uhr, Quelle: Heise
Landgerichtsurteil: Automatische Antwort-E-Mail kann rechtswidrig sein
Wer in einem Impressum eine E-Mail-Adresse angibt und auf Zuschriften dorthin nur per Auto-Reply antwortet, verstößt laut einem Gericht gegen Wettbewerbsregeln.
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