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18.02.2025 05:27 Uhr, Quelle: Heise

EuGH bestätigt: Datenschutz-Strafen können am Konzernumsatz bemessen werden

Datenschutzstrafen für angeklagte Unternehmen dürfen sich am Konzernumsatz orientieren, nicht nur am Umsatz des straffälligen Betriebs. Auch vor Strafgerichten.

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