24.10.2024 18:54 Uhr, Quelle: Heise
Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen
Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken dürfen nicht frei verbreitet werden. Der BGH hat ein solches Urteil eines Oberlandesgerichts bestätigt.
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