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04.06.2024 11:36 Uhr, Quelle: CHIP

Aufdringliche Haustürgeschäfte: So wenig Zeit haben Sie für den Widerspruch

Für Haustürgeschäfte gelten eigene gesetzliche Regelungen. Wenn Sie sich überrumpeln haben lassen, können Sie auch von geschlossenen Verträgen zurücktreten. Doch allzu viel Zeit sollten Sie sich dabei nicht lassen.

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