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22.05.2024 12:18 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig

Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulässig, entschied der BGH.

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