25.04.2024 08:36 Uhr, Quelle: MacTechNews

„Recht auf Reparatur“ per EU-Gesetz: Reparaturzeitraum bald deutlich erweitert – selbst nach Garantiezeit

Innerhalb der EU erhalten Gerätschaften, etwa Haushaltsgeräte oder Elektronik, einen Mindestgarantiezeitraum von zwei Jahren. Jüngst wurden neue Vorschriften verabschiedet, die die Frist von Staubsaugern, Wäschetrocknern und Co. nochmals um ein Jahr verlängern, sollten diese bereits einmal repariert worden sein. Doch hierüber hinaus erhalten die in der Europäischen Union ansässigen Verbraucher

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