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17.04.2024 07:45 Uhr, Quelle: golem

Gericht stärkt Kundenrechte: Hersteller muss Sicherheitslücke bei Türschloss nennen

Es genügt nicht, wenn Abus bei einer bekannten Sicherheitslücke für ein Türschloss nur auf einer Webseite eine Warnung platziert. (Abus, Verbraucherschutz)

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