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27.03.2024 18:00 Uhr, Quelle: golem

Arbeitsgericht: Unverschlüsselte Mails kein Grund für Schadenersatz

Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter persönliche Daten unverschlüsselt schickt, rechtfertigt das noch keinen Schadenersatz nach DSGVO. (DSGVO, Datenschutz)

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