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20.03.2024 12:09 Uhr, Quelle: Heise

heise+ | Betriebsrat muss bei überwachungsfreier ChatGPT-Nutzung nicht mitreden

Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg hat sich damit befasst, ob das Zulassen und Regulieren der ChatGPT-Nutzung in einem Unternehmen mitbestimmungspflichtig ist.

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