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14.12.2023 16:27 Uhr, Quelle: golem

EU-Produkthaftungsrichtlinie: Ausnahmen für freie und quelloffene Software vereinbart

Die EU hat die Vorgaben für die Haftung bei fehlerhaften Produkten überarbeitet. Diese gelten künftig auch für Software und für Onlinehändler. (Verbraucherschutz, Applikationen)

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