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15.11.2023 13:27 Uhr, Quelle: Heise

Kooperation von Microsoft und OpenAI (noch) kein Fall fürs Bundeskartellamt

Die deutsche Wettbewerbsaufsicht meint nicht, dass die Kooperation zwischen Microsoft und OpenAI anmeldepflichtig ist. Sie will sie aber im Auge behalten.

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