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26.05.2023 18:45 Uhr, Quelle: Heise

Oberlandesgericht: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit

Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken dürfen nicht frei verbreitet werden, hat das OLG Hamm geurteilt. Nur die Bodenperspektive sei gedeckt.

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