25.05.2023 14:18 Uhr, Quelle: golem

Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht bei Drohnenaufnahmen

Wer geschützte Werke mit einer Drohne fotografiert, darf die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen. (Urheberrecht, Foto)

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