30.03.2023 18:18 Uhr, Quelle: t3n

Telefonische Krankschreibung: Corona-Sonderregelung endet zum 31. März

Patienten mit leichten Atemwegs­erkrankungen können sich nur noch bis zum 31. März telefonisch krankschreiben lassen. Ab dann müssen die Krankschreibungen wieder klassisch beim Arzt erfolgen. Nur noch morgen, am 31. März, sind telefonische Krankmeldungen möglich. Diese Art der Krankmeldung war während der Corona-Pandemie als Sonderregelung eingeführt worden, um überfüllte Wartezimmer zu vermeiden und die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Wie die Tagesschau berichtet, können sich weiterlesen auf t3n.de

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