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23.07.2022 16:18 Uhr, Quelle: CHIP

Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August angepasst werden

Eine neue EU-Richtlinie sorgt dafür, dass neue Arbeitsverträge ab dem 1. August 2022 angepasst werden müssen - und zwar zu Gunsten des Arbeitnehmers. Doch auch wer einen existierenden Arbeitsvertrag hat, kann von der neuen Auskunftspflicht Gebrauch machen.

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