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16.06.2022 16:09 Uhr, Quelle: golem

Bundesverfassungsgericht: Journalisten dürfen geleakte Daten nutzen

Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für den Journalismus. (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Internet)

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