27.01.2022 15:00 Uhr, Quelle: golem

Minderungsrecht: Weiter kein Anspruch bei zu niedriger Datenrate

Wer seinem Provider mit 30 Messungen nachweist, dass die Datenrate viel zu niedrig ist, kann dennoch mit ein paar Euro abgespeist werden. (Bundesnetzagentur, Telekom)

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