14.12.2021 13:54 Uhr, Quelle: CHIP

Sachmangel bei Neueinkäufen? Ab dem 1. Januar gilt eine wichtige Neuerung

Der sperrige Begriff Beweislastumkehr ist für Verbraucher dann wichtig, wenn es Mängel an Produkten gibt. Bisher war es so, dass man in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf bei Mängeln davon ausgehen konnte, dass diese schon beim Kauf vorhanden waren. Hersteller mussten erst das Gegenteil beweisen. Ab dem 1. Januar 2022 gibt es hier eine wichtige Änderung von der Kunden profitieren.

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