20.10.2021 15:09 Uhr, Quelle: CHIP

Streit ums Herbstlaub: Dann haben Sie Anspruch auf eine Laubrente

Laub auf dem Gehweg vor der eigenen Haustür zu fegen – dazu sind Hausbesitzer oder Vermieter in vielen Gemeinden verpflichtet. Für Ärger sorgen aber oft auch die welken Blätter aus dem Nachbargarten – hierfür gibt es unter Umständen eine "Laubrente".

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