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12.10.2021 18:45 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Recht auf Reverse Engineering​ zur Fehlerkorrektur

Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms darf dieses ganz oder teilweise dekompilieren, um Funktionsfehler zu beheben, hat der Gerichtshof entschieden.

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