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01.10.2021 19:18 Uhr, Quelle: Heise

NetzDG: Gegenvorstellungsverfahren für soziale Netzwerke greift

Betreiber sozialer Netzwerke sind jetzt dazu verpflichtet, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen.

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