01.03.2021 13:18 Uhr, Quelle: golem

Datenschutz: Facebook zahlt 650 Millionen in Klage zu Gesichtserkennung

Die automatische Gesichtserkennung darf Facebook nur nach Einwilligung nutzen. Der Anbieter hat sein Vorgehen dazu inzwischen geändert. (Facebook, Soziales Netz)

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