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18.09.2018 04:02 Uhr, Quelle: t3n

BGH entscheidet: Bitte um Bewertung direkt nach Online-Kauf ist unzulässig

Der BGH hat Onlinehändlern das Versenden von Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail untersagt. Die Bitte um eine positive Bewertung darf nur mit Erlaubnis des Käufers erfolgen.

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