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16.09.2018 15:45 Uhr, Quelle: Heise

BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

Eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail ist auch dann unzulässig, wenn sie mit der Rechnung für ein gekauftes Produkt versendet wird.

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