16.09.2018 15:45 Uhr, Quelle: Heise

BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

Eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail ist auch dann unzulässig, wenn sie mit der Rechnung für ein gekauftes Produkt versendet wird.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz