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12.09.2018 08:28 Uhr, Quelle: t3n

Warum das Urteil des OLG München zur Meinungsfreiheit auf Facebook kein Gamechanger ist

Eine einstweilige Verfügung erregte Aufmerksamkeit, weil sie die Meinungsfreiheit höher zu bewerten scheint als das virtuelle Hausrecht von Facebook. Das stimmt allerdings nur auf den ersten Blick.

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