03.09.2018 15:28 Uhr, Quelle: Maclife
Urteil: Amazon muss gebrauchte Smartphones entsprechend kennzeichnen
Ein Top-Smartphone zu einem Top-Preis: Das Angebot bei Amazon klingt verlockend. Kunden bestellen – und erleben mitunter eine Überraschung. Das Gerät ist anders als erwartet nicht neu, sondern gebraucht! Die Deklaration „Refurbished“ auf der entsprechenden Angebotsseite war missverständlich. Kein Einzelfall, wie Verbraucherschützer monieren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte deshalb Amazon auf Unterlassung verklagt – und Recht bekommen!
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