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10.07.2018 11:18 Uhr, Quelle: golem

Datenschutz bei Zeugen Jehovas: Auch handschriftliche Notizen können "Datei" sein

Die Zeugen Jehovas müssen bei ihren Hausbesuchen den Datenschutz beachten. Das gilt nach einem EuGH-Urteil auch dann, wenn die Notizen nicht digitalisiert und zentral vorliegen. (Datenschutz, Internet)

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