27.06.2018 17:28 Uhr, Quelle: CHIP

Wegweisendes Urteil: Google muss Ein-Sterne-Bewertung eines Nutzers löschen

Das Landgericht Lübeck hat geurteilt, dass Ärzte die Löschung von negativen Bewertungen ihrer Praxis auf Google einfordern können - auch wenn in der Bewertung kein Text enthalten ist. Auch dann falle eine solche Bewertung nicht unter den Schutz der freien Meinungsäußerung.

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