15.05.2018 10:45 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Auch illegale Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel erlaubt

Die dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs mit einer Autokamera ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof lässt solche Aufnahmen zur Klärung von Unfallursachen dennoch zu. (Datenschutz, Rechtsstreitigkeiten)

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