15.05.2018 10:27 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Dashcam-Aufnahmen sind zwar nicht erlaubt, können aber als Beweismittel gelten

Die Richter in Magdeburg meinten, Dashcam-Aufnahmen dürften nicht als Beweismittel herangezogen werden, weil sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Der Bundesgerichtshof ist nun anderer Meinung.

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