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25.04.2018 11:36 Uhr, Quelle: golem

Kommunikationspflicht: Gericht kritisiert "Ersatzgesetzgeber" Google

Eine E-Mail-Adresse im Impressum muss auch eine Kommunikation ermöglichen. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, haben Verbraucherschützer im Falle Googles nun auch in zweiter Instanz bestätigt bekommen. (SEO, Google)

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