06.03.2018 15:10 Uhr, Quelle: CHIP

TV-Anschluss "nicht lebensnotwendig": Gericht spricht bemerkenswertes Urteil

Weil er infolge einer technischen Änderung 32 Tage lang nicht fernsehen konnte, forderte der Kunde eines Kabelanbieters Schadensersatz. Das zuständige Gericht sah den Mann jedoch nicht im Recht - denn im Gegensatz zu einem Internetanschluss liegen die Dinge beim Fernsehanschluss etwas anders.

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