27.02.2018 12:18 Uhr, Quelle: Heise

Kein Ermittlungsverfahren gegen Facebook-Verantwortliche wegen rechtswidriger User-Inhalte

Ist das unterlassene oder nicht rechtzeitige Löschen eines rechtswidrigen Facebook-Postings strafrechtlich relevant? Nein, sagt die Münchener Staatsanwaltschaft und will nun gegen die Urheber vorgehen.

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