10.02.2018 18:37 Uhr, Quelle: CHIP

Neues Urteil freut die Mieter: Wann Sie jetzt die Nebenkosten anfechten dürfen

Der Bundesgerichtshof hat Mietern und Wohnungseigentümern durch zwei Urteile den Rücken gestärkt: Bei "ungewöhnlich hohen Energierechnungen" haben Mieter in Zukunft ein vorläufiges Zahlungsverweigerungsrecht. Der Vermieter muss dann eine Einsicht in die Daten gewähren.

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