08.12.2017 14:55 Uhr, Quelle: CHIP

Gericht verbietet Negativzinsen - für manche Kunden sind sie trotzdem zulässig

Das Landgericht Tübingen hat Negativzinsen für Kleinsparer für unzulässig erklärt - allerdings gilt das Urteil nur für Bestandskunden. Wer ein neues Konto eröffnet, kann in Zukunft also trotzdem belangt werden.

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