Dank der Störerhaftung können Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hat die Störerhaftung aber nun eingeschränkt. Und auch eine Erweiterung des Providerprivilegs und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs weichen diese weiter auf. Auch Deutschland könnte somit endlich zu einem Land werden, indem offene und kostenlose Webzugänge via WLAN die Norm sind.