23.05.2016 13:05 Uhr, Quelle: Toms Hardware

Kommentar: Über den Sinn und Unsinn von AGB

Das Berliner Kammergericht hat WhatsApp für die Verwendung englischer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gerügt und diese für ungültig erklärt. Aber müsste die Kritik nicht deutlich tiefer greifen?

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