30.04.2015 17:11 Uhr, Quelle: Mac & i

Rechtsstreit um Tagesschau-App: Erfolg für die Zeitungsverleger

Nach einer schwierigen Gratwanderung zwischen Rundfunk- und Pressefreiheit hat der Bundesgerichtshof entschieden: Rundfunkangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Der Konflikt zwischen Zeitungen und ARD geht nun wieder ans OLG Köln.

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