10.12.2014 20:37 Uhr, Quelle: golem

Ebay: Wer vorzeitig 1-Euro-Aktion abbricht muss zahlen

Wer eine 1-Euro-Aktion vor Ablauf beendet, nur weil kein höheres Gebot einging, kommt damit nicht davon. Laut Bundegerichtshof kam zuvor ein Kaufvertrag über 1 Euro zustande, auch wenn das Gerät 8.500 Euro wert war. (, )

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