23.09.2013 10:35 Uhr, Quelle: Heise
Gerichtsbeschluss: keine Beschlagnahme gehosteter Dateien
Ermittlungsbehörden dürfen Daten, die auf Webservern gespeichert sind und deren Rechtswidrigkeit umstritten ist, nicht löschen lassen. Das besagt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg.
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