Haben Sie Waren anzumelden? Diese Frage am Zoll kann Urlauber schneller wieder auf den Boden der Heimat zurückbringen, als ihnen lieb ist. Viele Dinge, die man in der Ferne gekauft hat, dürfen nicht eingeführt werden, oder sie sind nur begrenzt steuerfrei. Über die verschiedenen Bestimmungen informiert nun Schritt für Schritt die vom Bundesfinanzministerium herausgegebene App „Zoll und Reise“.
Um auf der sicheren Seite zu sein, wählen die Verbraucher jeweils das Einreiseland, das Transportmittel (Flugzeug oder Schiff?), ihr Alter und die