05.06.2013 18:35 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Bundestag: Störerhaftung für offene WLANs bleibt
Das bestehende Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Netzwerke wird nicht beschränkt. Diese müssen weiterhin damit rechnen, für Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaTürkei: Verhaftungswellen gegen Social Media-UserWLAN ermöglicht Gestensteuerung ohne Kamera
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