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Facebook hat im Klarnamenstreit mit dem Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen ersten Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied sich heute für die Anträge von Facebook. Das ULD klagte gegen Facebook, da User dazu gezwungen werden, ihren Klarnamen bei dem größten Social Network zu nutzen, was nach Ansicht des ULD allerdings gegen das deutsche Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz verstieße. Das Gericht entschied allerdings, dass das ULD seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Gesetz gestützt