Mit dem Start von Kim Schmitz‘„Cloud Storage“-Plattform Mega stellt sich die Frage, ob der neue Dienst juristisch bestehen kann oder ihm dasselbe Schicksal blüht wie dem Vorgänger Megaupload. Aufgrund der integrierten Verschlüsslungsmechanismen wird es für Rechteinhaber auf alle Fälle schwieriger, gegen Mega vorzugehen.