27.03.2012 14:35 Uhr, Quelle: Heise

Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare landet beim BGH

Zum Berufungsurteil im Streit der Gema gegen Rapidshare am OLG Hamburg liegt den Parteien nunmehr die schriftliche Urteilsbegründung vor. Der Filehoster hat bereits angekündigt, am Bundesgerichtshof Revision einzulegen.

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