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28.10.2011 22:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

„Vorratsdatenspeicherung light“ durch TKG-Novelle?

Die im Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt in einigen Punkten für erhebliche Kritik. Neben einer wachsweichen Formulierung zur Netzneutralität erlaubt das Gesetz eine zeitlich unbegrenzte Aufzeichnung von Verkehrsdaten, was als „Vorratsdatenspeicherung light“ interpretiert wird.

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