11.04.2011 15:35 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BGH-Urteil: Links in Pressetexten sind geschützt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte man zugunsten des (Weiter lesen)Verwandter InhaltNetzsperren drohen übers Glücksspiel-GesetzMedia Markt-Gründer attackieren Metro-Chef CordesNetzaktivisten bauen eigenen Lobbyverband auf

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