11.04.2011 14:35 Uhr, Quelle: golem

BGH: Redaktionelle Links unterliegen der Pressefreiheit

Im Streit um redaktionelle Links auf AnyDVD zwischen Heise und der Musikindustrie hat der BGH seine Urteilsbegründung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof kommt darin zum Schluss: Redaktionelle Links sind durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. (Urheberrecht)

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