Ein Bundesrichter in San Francisco hat Sony die Erlaubnis erteilt, das PayPal-Konto des Hackers George Hotz alias "Geohot" einzusehen. Sie gilt für den Zeitraum von 1. Januar 2009 bis 1. Februar 2011. Es greift allerdings eine sogenannte "Attorney's Eyes Only"-Regelung, wonach nur die Anwälte der beiden Parteien Zugriff auf die Informationen erhalten. Gegen den 21-jährigen Hotz liegt eine einstweilige Verfügung vor, weil er einen Jailbreak für die Playstation 3 (PS3) auf seiner Website veröffentlicht hatte.