Die Verhandlungsführer der EU wollen das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA so ausgestalten, dass Urheberrechtsverletzer in jedem Fall mit hohen Schadensersatzzahlungen rechnen müssen. Diensteanbieter sollen auch ohne vorherige Anhörung nach Gerichtsbeschluss den Zugang zu Inhalten sperren müssen. (ACTA, Internetsperren)